Verein gründen 2025 – Die komplette Schritt-für-Schritt Anleitung
Von der ersten Idee bis zur Eintragung im Vereinsregister: So gründet ihr euren eingetragenen Verein (e.V.) – mit Checkliste, Mustersatzung und allen Kosten.
Ihr wollt einen Verein gründen? Gute Entscheidung! Deutschland ist das Land der Vereine – über 600.000 gibt es hier. Ob Sportverein, Kulturverein, Tierschutz oder Nachbarschaftshilfe: Ein eingetragener Verein (e.V.) gibt eurer Idee eine rechtliche Grundlage und schützt euch vor persönlicher Haftung.
In dieser Anleitung zeigen wir euch jeden Schritt: von der Satzung über die Gründungsversammlung bis zum Vereinsregister. Ohne Juristendeutsch – versprochen.
Was braucht ihr, um einen Verein zu gründen?
Bevor ihr loslegt, hier die Grundvoraussetzungen für einen eingetragenen Verein (e.V.):
- Mindestens 7 Personen bei der Gründungsversammlung (gesetzliche Voraussetzung nach §56 BGB)
- Ein ideeller Zweck – der Verein darf nicht in erster Linie wirtschaftlich tätig sein
- Eine Satzung – das Grundgesetz eures Vereins
- Einen Vorstand – mindestens ein/e Vorsitzende/r (empfohlen: 2-3 Personen)
Wichtig – Mindestmitgliederzahl nach der Gründung: Ein eingetragener Verein benötigt dauerhaft mindestens 3 Mitglieder, um weiterhin bestehen zu dürfen – ansonsten wird ihm der Status entzogen (§73 BGB). Die 7 Personen braucht ihr nur für die Gründung selbst.
Eingetragener Verein vs. nicht eingetragener Verein
Ihr könnt euch auch ohne Eintragung als Verein zusammenschließen. Aber Vorsicht: Ein nicht eingetragener Verein hat keine eigene Rechtspersönlichkeit. Das bedeutet, dass die handelnden Personen persönlich mit ihrem Privatvermögen haften. Deshalb empfehlen wir immer die Eintragung als e.V.
Satzung erstellen
Die Satzung ist das Herzstück eures Vereins. Sie regelt alles: vom Zweck über die Mitgliedschaft bis zur Auflösung. Das Amtsgericht prüft die Satzung bei der Eintragung – deshalb muss sie bestimmte Pflichtangaben enthalten.
Diese Angaben muss eure Satzung enthalten (§57-58 BGB):
- Name des Vereins – muss sich von anderen Vereinen am Ort unterscheiden
- Sitz des Vereins – ein Ort (Stadt/Gemeinde) reicht, keine Straße nötig
- Zweck des Vereins – möglichst konkret formulieren
- Ein- und Austritt von Mitgliedern – Regelungen dazu
- Mitgliedsbeiträge – ob und in welcher Höhe
- Bildung des Vorstands – Wahl, Anzahl, Amtszeit
- Einberufung der Mitgliederversammlung – Fristen und Form
- Protokollierung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
Tipp für die Gemeinnützigkeit: Wenn ihr als gemeinnützig anerkannt werden wollt, müsst ihr das bereits in der Satzung berücksichtigen. Formuliert den Zweck nach §52 Abgabenordnung (AO) und nehmt eine Klausel zur Vermögensbindung auf. Die Mustersatzung des Finanzamts hilft dabei.
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Gründungsversammlung abhalten
Jetzt wird es offiziell: Ihr ladet mindestens 7 Personen zur Gründungsversammlung ein. Diese Versammlung ist der eigentliche Gründungsakt eures Vereins.
Tagesordnung der Gründungsversammlung:
- Begrüßung und Feststellung der Anwesenden
- Wahl eines Versammlungsleiters und Protokollführers
- Beschluss über die Vereinsgründung
- Diskussion und Beschluss der Satzung
- Wahl des Vorstands
- Beschluss über die Eintragung ins Vereinsregister
- Beschluss über den Antrag auf Gemeinnützigkeit (falls gewünscht)
- Verschiedenes
Praxis-Tipp: Druckt die Satzung in ausreichender Anzahl aus und schickt sie vorab an alle Teilnehmer. So kann jeder die Satzung schon vor der Versammlung lesen und ihr spart Diskussionszeit.
Nach der Gründung steht die erste ordentliche Mitgliederversammlung an – dort werden Vorstand und Kassenwart offiziell bestätigt und über das erste Vereinsjahr abgestimmt.
Gründungsprotokoll anfertigen
Über die Gründungsversammlung muss ein Protokoll geschrieben werden. Das ist ein Pflichtdokument für die Eintragung ins Vereinsregister.
Das muss im Gründungsprotokoll stehen:
- Ort, Datum und Uhrzeit der Versammlung
- Anzahl und Namen aller anwesenden Gründungsmitglieder
- Name des Versammlungsleiters und Protokollführers
- Feststellung, dass der Verein gegründet wurde
- Beschluss über die Annahme der Satzung (Abstimmungsergebnis)
- Wahlergebnis des Vorstands mit Geburtsdatum der Vorstandsmitglieder
- Beschluss über die Eintragung ins Vereinsregister
- Unterschriften aller Gründungsmitglieder
Nicht vergessen: Im Gründungsprotokoll auch das Geburtsdatum der gewählten Vorstandsmitglieder angeben – das Registergericht braucht diese Information für die Eintragung.
Notar aufsuchen
Nach der Gründungsversammlung müssen die Unterschriften der Vorstandsmitglieder auf der Anmeldung zum Vereinsregister vom Notar beglaubigt werden. Dafür müssen alle vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder persönlich beim Notar erscheinen.
Das braucht ihr beim Notar:
- Die beschlossene und unterschriebene Satzung
- Das Gründungsprotokoll
- Personalausweise aller Vorstandsmitglieder
- Ggf. eine Liste der Vorstandsmitglieder mit Geburtsdatum
Achtung: Der Notar beglaubigt nur eure Unterschriften – die Satzung und das Protokoll werden nicht automatisch auf Rechtmäßigkeit geprüft! Stellt also vorher sicher, dass eure Satzung alle Pflichtangaben enthält. Fehler fallen sonst erst beim Registergericht auf und kosten Zeit und ggf. einen zweiten Notartermin.
Kosten: Die Notargebühren für eine Vereinsanmeldung liegen bei ca. 25-50€ – deutlich günstiger als bei GmbH-Gründungen.
Eintragung ins Vereinsregister
Der Notar leitet die beglaubigten Unterlagen direkt an das zuständige Amtsgericht (Registergericht) weiter. Dort wird geprüft, ob die Satzung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Wenn alles in Ordnung ist, wird euer Verein ins Vereinsregister eingetragen. Ab diesem Moment dürft ihr den Zusatz „e.V." (eingetragener Verein) in eurem Vereinsnamen führen. Und ab diesem Moment haftet der Verein als juristische Person – nicht mehr ihr persönlich.
Gut zu wissen: Die Eintragung dauert je nach Amtsgericht 4 bis 8 Wochen. In der Zwischenzeit existiert euer Verein bereits als „Verein in Gründung" (i.G.) und kann schon handeln – allerdings haften die Handelnden bis zur Eintragung noch persönlich.
Gemeinnützigkeit beim Finanzamt beantragen
Wenn euer Verein gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt, könnt ihr beim zuständigen Finanzamt die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beantragen. Das bringt echte Vorteile.
Vorteile der Gemeinnützigkeit:
- Steuerbefreiung – keine Körperschaft- und Gewerbesteuer (bis Freigrenzen)
- Spendenbescheinigungen ausstellen – wichtig für Spender und Sponsoren
- Vergünstigungen bei Raummieten, Versicherungen und Dienstleistungen
- Fördermittel – viele Förderprogramme setzen Gemeinnützigkeit voraus
Was ihr braucht:
- Satzung (muss die Gemeinnützigkeitsklauseln enthalten)
- Gründungsprotokoll
- Vereinsregisterauszug
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Vorsicht bei Gemeinnützigkeitsverlust: Entzieht das Finanzamt die Gemeinnützigkeit, kann das zu erheblichen Steuernachzahlungen und zur persönlichen Haftung der Vorstandsmitglieder führen. Achtet deshalb penibel auf die Einhaltung der Gemeinnützigkeitsregeln und lasst eure Satzung vor der Gründung vom Finanzamt vorab prüfen (kostenlos möglich).
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Vereinskonto eröffnen & loslegen
Euer Verein ist eingetragen – jetzt braucht ihr ein Konto für Mitgliedsbeiträge, Spenden und Ausgaben. Wichtig: Nutzt ein eigenes Vereinskonto und mischt niemals private und Vereinsfinanzen.
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Was ihr nach der Gründung noch erledigen solltet:
- Vereinskonto eröffnen – direkt nach Erhalt des Registerauszugs
- Kassenwart bestimmen – er übernimmt die laufende Finanzverwaltung
- Versicherung abschließen – Betriebshaftpflicht und D&O-Versicherung für den Vorstand
- Website erstellen – euer digitales Aushängeschild
- Buchhaltung einrichten – von Anfang an sauber dokumentieren
- Mitglieder werben – Flyer, Social Media, Mundpropaganda
- Erste Mitgliederversammlung planen – in der Regel innerhalb des ersten Jahres
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Was kostet eine Vereinsgründung?
Die gute Nachricht: Eine Vereinsgründung ist günstig. Hier sind alle Kosten auf einen Blick:
| Posten | Kosten | Hinweis |
|---|---|---|
| Notar (Beglaubigung) | 25 – 50 € | Pflicht für die Anmeldung |
| Amtsgericht (Eintragung) | 50 – 75 € | Einmalige Gebühr |
| Gemeinnützigkeit (Finanzamt) | Kostenlos | Optional, aber empfohlen |
| Vereinskonto | Kostenlos | Tide: 0€ + 200€ Bonus |
| Website & Domain | ab 3 €/Monat | Hosting-Vergleich |
| Versicherung | ab 5 €/Monat | Versicherungsvergleich |
| Gesamtkosten Gründung | 75 – 150 € | Einmalig |
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Die 5 häufigsten Fehler bei der Vereinsgründung
1. Satzung ohne Gemeinnützigkeitsklauseln
Wer die Gemeinnützigkeit will, muss das von Anfang an in der Satzung verankern. Nachträglich ändern ist möglich, kostet aber Zeit und wieder Notargebühren. Lasst die Satzung vorher kostenlos vom Finanzamt prüfen.
2. Zu wenige Gründungsmitglieder
Ihr braucht mindestens 7 Personen bei der Gründungsversammlung. Tipp: Freunde und Familie können als Gründungsmitglieder einspringen und nach der Gründung wieder austreten (solange 3 Mitglieder bleiben).
3. Kein eigenes Vereinskonto
Vereinsgelder über ein privates Konto laufen lassen ist ein Klassiker – und ein Problem. Spätestens bei der Gemeinnützigkeitsprüfung wird es unübersichtlich. Eröffnet von Tag eins ein eigenes Konto.
4. Vorstand ohne Versicherung
Viele wissen nicht: Als Vorstandsmitglied haftet ihr unter Umständen mit eurem Privatvermögen – auch bei fahrlässigen Fehlentscheidungen. Eine D&O-Versicherung schützt euch.
5. Satzung nicht prüfen lassen
Der Notar beglaubigt nur eure Unterschriften – die Satzung prüft er nicht inhaltlich. Fehler fallen erst beim Registergericht auf, was alles verzögert. Lasst die Satzung vorher von einer fachkundigen Person oder dem Finanzamt gegenlesen.
Checkliste: Verein gründen
📋 Vor der Gründung
- Vereinszweck und -namen festlegen
- Mindestens 7 Gründungsmitglieder finden
- Satzung erstellen (Mustersatzung als Vorlage nutzen ↑)
- Gemeinnützigkeitsklauseln einbauen (falls gewünscht)
- Satzung vorab vom Finanzamt prüfen lassen (kostenlos)
- Gründungsversammlung planen (Raum, Einladung, Tagesordnung)
📋 Bei der Gründungsversammlung
- Anwesenheitsliste mit Unterschriften führen
- Versammlungsleiter und Protokollführer wählen
- Satzung beschließen (Abstimmungsergebnis notieren)
- Vorstand wählen (Namen + Geburtsdatum notieren)
- Eintragung ins Vereinsregister beschließen
- Gründungsprotokoll von allen unterschreiben lassen (Vorlage hier ↑)
📋 Nach der Gründung
- Notar aufsuchen (Beglaubigung der Vorstandsanmeldung)
- Eintragung ins Vereinsregister abwarten
- Steuernummer beim Finanzamt beantragen
- Gemeinnützigkeit beantragen (falls gewünscht)
- Vereinskonto eröffnen
- Kassenwart einarbeiten
- Vereinsversicherung abschließen
- Vereinswebsite erstellen
- Buchhaltung einrichten (lexoffice)
- Erste Mitgliederversammlung planen
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Für die Gründung eines eingetragenen Vereins (e.V.) benötigt ihr mindestens 7 Personen bei der Gründungsversammlung (§56 BGB). Nach der Gründung muss der Verein dauerhaft mindestens 3 Mitglieder haben, um seinen Status zu behalten (§73 BGB).
Die Kosten für eine Vereinsgründung liegen zwischen 75€ und 150€. Sie setzen sich zusammen aus Notargebühren (ca. 25-50€) und Registergerichtskosten (ca. 50-75€). Die Beantragung der Gemeinnützigkeit ist kostenlos. Mit dem Tide-Startbonus von 200€ könnt ihr die gesamten Gründungskosten decken.
Die Gründungsversammlung selbst dauert 1-2 Stunden. Danach braucht ihr einen Notartermin (ca. 1-2 Wochen Wartezeit), und die Eintragung beim Amtsgericht dauert weitere 4-8 Wochen. Insgesamt solltet ihr mit 2-3 Monaten rechnen. In der Zwischenzeit könnt ihr als „Verein i.G." bereits handeln.
Ja, jeder Verein braucht eine Steuernummer – auch gemeinnützige Vereine. Die Steuernummer beantragt ihr beim zuständigen Finanzamt. Gleichzeitig könnt ihr die Gemeinnützigkeit beantragen. Die Steuererklärung erledigt ihr mit smartsteuer in wenigen Stunden.
Ein eingetragener Verein (e.V.) ist eine juristische Person – er haftet als Verein, nicht die einzelnen Mitglieder persönlich. Ein nicht eingetragener Verein hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, wodurch die handelnden Personen persönlich und mit ihrem Privatvermögen haften. Wir empfehlen deshalb immer die Eintragung.
Ja! Wenn euer Verein ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke verfolgt (§51-68 AO), könnt ihr die Gemeinnützigkeit beim Finanzamt beantragen. Das bringt Steuervorteile und die Möglichkeit, Spendenbescheinigungen auszustellen. Wichtig: Die Gemeinnützigkeitsklauseln müssen bereits in der Satzung stehen, bevor ihr den Antrag stellt.
Unbedingt! Vereinsgelder und private Gelder müssen strikt getrennt sein. Das verlangt auch das Finanzamt bei der Gemeinnützigkeitsprüfung. Ein kostenloses Vereinskonto ist in wenigen Minuten eröffnet. Aktuell gibt es bei Tide sogar 200€ Startguthaben als Bonus.
Grundsätzlich haftet bei einem e.V. der Verein als juristische Person. Aber: Vorstandsmitglieder können bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln persönlich haftbar gemacht werden. Seit 2009 gibt es zwar ein Haftungsprivileg für ehrenamtliche Vorstände (§31a BGB), aber das schützt nicht in allen Fällen. Eine D&O-Versicherung ist deshalb empfehlenswert.
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