Übungsleiterpauschale & Ehrenamtspauschale 2026 – Alles was du wissen musst | VereinVereint
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Übungsleiterpauschale & Ehrenamtspauschale 2026: Der komplette Guide

⚡ Die wichtigsten Zahlen 2026 auf einen Blick

3.300 € Übungsleiterpauschale/Jahr ↑ +300 € (vorher 3.000 €)
960 € Ehrenamtspauschale/Jahr ↑ +120 € (vorher 840 €)
275 € monatlich (Übungsleiter) bei pro-rata Verteilung
80 € monatlich (Ehrenamt) bei pro-rata Verteilung

Gute Nachrichten für alle Ehrenamtlichen: Ab dem 1. Januar 2026 steigen sowohl die Übungsleiterpauschale als auch die Ehrenamtspauschale deutlich an. Das bedeutet: Dein Verein kann dir mehr Geld zahlen – und du musst keinen Cent davon versteuern.

In diesem Guide erklären wir dir alles, was du als Vereinsvorstand oder Ehrenamtlicher wissen musst: Wer hat Anspruch? Was ist der Unterschied zwischen beiden Pauschalen? Und wie vermeidest du typische Fehler, die teuer werden können?

Was sind Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale?

Beide Pauschalen sind steuerfreie Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten in gemeinnützigen Organisationen. Der Staat möchte damit ehrenamtliches Engagement fördern und belohnen.

Das Besondere: Einnahmen bis zur jeweiligen Pauschale bleiben komplett steuer- und sozialversicherungsfrei. Weder du noch dein Verein müssen Abgaben zahlen.

💡 Wichtig zu wissen

Die Pauschalen gelten pro Person und Jahr – nicht pro Verein. Wenn du für mehrere Vereine tätig bist, werden alle Zahlungen zusammengerechnet.

Der wichtige Unterschied zwischen beiden Pauschalen

Viele Vereine verwechseln die beiden Pauschalen oder wissen nicht, welche sie anwenden dürfen. Hier die klare Abgrenzung:

Kriterium Übungsleiterpauschale Ehrenamtspauschale
Höhe 2026 3.300 €/Jahr 960 €/Jahr
Monatlich (pro rata) 275 € 80 €
Tätigkeiten Pädagogisch, künstlerisch, pflegerisch Alle anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten
Beispiele Trainer, Dozent, Chorleiter, Betreuer, Pfleger Vorstand, Kassenwart, Platzwart, Schriftführer
Gesetzliche Grundlage § 3 Nr. 26 EStG § 3 Nr. 26a EStG
⚠️ Merke dir

Übungsleiterpauschale = pädagogische Tätigkeiten (Ausbilden, Unterrichten, Betreuen)
Ehrenamtspauschale = alle anderen (Verwalten, Organisieren, Unterstützen)

Voraussetzungen im Detail

Für die Übungsleiterpauschale

Diese 5 Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Nebenberuflich: Weniger als 1/3 einer Vollzeitstelle (ca. 13 Stunden/Woche)
  • Gemeinnütziger Auftraggeber: Verein, Stiftung, Kirche oder öffentliche Einrichtung
  • Pädagogische Tätigkeit: Ausbilden, Unterrichten, Erziehen, Betreuen oder Pflegen
  • Ideeller Bereich: Die Tätigkeit dient den satzungsgemäßen Zwecken
  • Schriftliche Vereinbarung: Vertrag oder Vorstandsbeschluss empfohlen

Typische Tätigkeiten für die Übungsleiterpauschale

Trainer im Sportverein, Chorleiter, VHS-Dozent, Jugendgruppenleiter, Nachhilfelehrer im gemeinnützigen Bereich, Betreuer von behinderten Menschen, ehrenamtliche Altenpfleger, Rettungsschwimmer-Ausbilder, Erste-Hilfe-Kursleiter.

Für die Ehrenamtspauschale

Diese Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Nebenberuflich: Weniger als 1/3 einer Vollzeitstelle
  • Gemeinnütziger Auftraggeber: Verein, Stiftung, Kirche etc.
  • Keine pädagogische Tätigkeit: Sonst gilt die Übungsleiterpauschale
  • Tätigkeit im ideellen Bereich: Nicht im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

Typische Tätigkeiten für die Ehrenamtspauschale

Vorstandsmitglieder, Kassenwart, Schriftführer, Platzwart, Gerätewart, Helfer bei Vereinsfesten, Fahrer für soziale Dienste, administrative Tätigkeiten, Öffentlichkeitsarbeit.

Was ändert sich 2026? – Alle Neuerungen

🆕 Steueränderungsgesetz 2025

Die Erhöhungen wurden im Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen und gelten ab dem 1. Januar 2026.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Was Bis 2025 Ab 2026 Änderung
Übungsleiterpauschale 3.000 € 3.300 € +10%
Ehrenamtspauschale 840 € 960 € +14%
Freigrenze wirtsch. Betrieb 45.000 € 50.000 € +11%
E-Sport Nicht gemeinnützig Gemeinnützig NEU!

Haftungsschutz vereinheitlicht

Ebenfalls wichtig: Der Haftungsschutz nach § 31a/b BGB wurde vereinfacht. Bis 3.300 € pro Jahr besteht automatisch gesetzlicher Schutz vor persönlicher Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit. Das macht es für Ehrenamtliche deutlich sicherer!

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Praktische Beispiele aus dem Vereinsalltag

📝 Beispiel 1: Fußballtrainer im Sportverein

Max trainiert zweimal pro Woche die D-Jugend seines Sportvereins. Der Verein zahlt ihm dafür 200 € pro Monat.

Monatliche Vergütung: 200 €
× 12 Monate: 2.400 €
Übungsleiterpauschale 2026: 3.300 €
Zu versteuern: 0 € ✓

Ergebnis: Alles steuerfrei! Max liegt unter der Grenze.

📝 Beispiel 2: Kassenwart und Trainer in einem

Lisa ist Schatzmeisterin (720 €/Jahr) und trainiert die Damenmannschaft (2.400 €/Jahr) – im selben Verein.

Als Schatzmeisterin (Ehrenamtspauschale): 720 €
Als Trainerin (Übungsleiterpauschale): 2.400 €
Ehrenamtspauschale 2026: 960 €
Übungsleiterpauschale 2026: 3.300 €
Zu versteuern: 0 € ✓

Ergebnis: Beide Pauschalen greifen – für unterschiedliche Tätigkeiten ist das erlaubt!

📝 Beispiel 3: Übungsleiter mit Minijob-Kombination

Tom ist Übungsleiter und erhält monatlich 775 €. Der Verein wendet die Pauschale "pro rata" an:

Monatliche Vergütung: 775 €
– Übungsleiterpauschale (monatlich): 275 €
Verbleibend (Minijob): 500 €

Ergebnis: 275 € sind steuerfrei, die restlichen 500 € werden als Minijob abgerechnet. Tom muss bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden.

Beide Pauschalen kombinieren – so geht's richtig

Ja, du kannst beide Pauschalen gleichzeitig nutzen – aber nur für unterschiedliche Tätigkeiten! Das ist besonders für engagierte Vereinsmitglieder interessant.

💡 Maximale steuerfreie Vergütung 2026

3.300 € (Übungsleiter) + 960 € (Ehrenamt) = 4.260 € pro Jahr
Das entspricht 355 € pro Monat – komplett steuerfrei!

So dokumentierst du es richtig

Damit das Finanzamt die Aufteilung akzeptiert, solltest du:

  • Separate Verträge oder einen kombinierten Vertrag mit klarer Aufteilung haben
  • Die Tätigkeiten konkret benennen (nicht nur "ehrenamtliche Arbeit")
  • Die Zahlungen getrennt oder eindeutig zugeordnet überweisen
  • Bei Prüfungen nachweisen können, dass es wirklich verschiedene Aufgaben sind

Angabe in der Steuererklärung

Auch steuerfreie Einnahmen müssen in der Steuererklärung angegeben werden – sie werden aber automatisch abgezogen.

Als Selbstständige(r) / auf Honorarbasis

Trag die Einnahmen in der Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) ein. Der Freibetrag wird automatisch berücksichtigt.

Als Angestellte(r) des Vereins

Bei einem Arbeitsvertrag mit dem Verein erscheinen die Einnahmen auf der Lohnsteuerbescheinigung. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € kann zusätzlich geltend gemacht werden!

📊

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Häufige Fehler vermeiden

🚫 Diese Fehler können teuer werden
  • Beide Pauschalen für dieselbe Tätigkeit: Das ist nicht erlaubt!
  • Keine schriftliche Vereinbarung: Bei Prüfungen wird's schwierig
  • Pauschale überschritten: Der übersteigende Betrag ist voll steuerpflichtig
  • Hauptberuflich statt nebenberuflich: Dann greift keine Pauschale
  • Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: Für Tätigkeiten dort gilt die Pauschale nicht

Wann ist eine Tätigkeit "nebenberuflich"?

Nebenberuflich bedeutet: weniger als 1/3 einer vergleichbaren Vollzeitstelle. Bei einer 40-Stunden-Woche sind das maximal ca. 13 Stunden pro Woche für die ehrenamtliche Tätigkeit.

Wichtig: Auch Rentner, Studenten, Arbeitslose und Hausfrauen/-männer können "nebenberuflich" tätig sein – es braucht keinen Hauptberuf!

❓ Häufige Fragen zur Übungsleiterpauschale

Kann ich die Pauschale bei mehreren Vereinen nutzen? +
Die Pauschale gilt pro Person und Jahr – nicht pro Verein. Wenn du für mehrere Vereine arbeitest, werden alle Zahlungen zusammengerechnet. Insgesamt darfst du die 3.300 € (Übungsleiter) bzw. 960 € (Ehrenamt) nicht überschreiten.
Gilt die Erhöhung auch für 2025 gezahlte Beträge? +
Nein. Die neuen Beträge gelten erst für Zahlungen ab dem 1. Januar 2026. Für 2025 gelten noch die alten Grenzen (3.000 € / 840 €). Wird die Vergütung für 2025 erst in 2026 ausgezahlt, gilt der Zeitpunkt der Auszahlung – also die neuen Beträge.
Muss mein Verein die Pauschale als Minijob melden? +
Solange die Vergütung die Pauschale nicht übersteigt, liegt kein meldepflichtiges Beschäftigungsverhältnis vor. Erst wenn die Grenze überschritten wird, muss der übersteigende Teil ggf. als Minijob gemeldet werden.
Ich bin Rentner – kann ich die Pauschale trotzdem nutzen? +
Ja! "Nebenberuflich" bedeutet nicht, dass du einen Hauptberuf haben musst. Auch Rentner, Studenten, Arbeitslose und Hausfrauen/-männer können von der Pauschale profitieren.
Kann ich die Pauschale auch in bar erhalten? +
Grundsätzlich ja, aber wir empfehlen dringend Banküberweisung. Bei Barausszahlungen ist die Dokumentation schwieriger und kann bei Prüfungen zu Problemen führen. Der Verein sollte immer Quittungen aufbewahren.
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VV

VereinVereint-Redaktion

Wir sind selbst ehrenamtlich aktiv und wissen, wie kompliziert Vereinsrecht sein kann. Deshalb erklären wir alles so, dass es jeder versteht – ohne Juristendeutsch.

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