Kurz und knackig — die wichtigsten Punkte zuerst ✅
- 2026 bringt spürbare Änderungen: höherer Grundfreibetrag, E-Rechnungspflicht, Investitionsanreize, Anpassungen bei Renten, Mindestlohn und Ehrenamtspauschalen.
- Für Unternehmen: E-Rechnung ab 2026 verpflichtend im B2B, degressive AfA als Liquiditätschance.
- Für Privatpersonen: Entlastungen durch höheren Grundfreibetrag, aber höheren Rentensteueranteil für Neurentner.
- Für Vereine: Höhere Übungsleiter-/Ehrenamtspauschalen und höhere Schwellenwerte — Chancen für mehr Engagement.
- Wichtig: Viele Punkte sind noch Entwurf/Planung — prüfen Sie finale Gesetzestexte mit Ihrem Steuerberater. 🧾
Ein guter Einstieg
2026 wird kein Jahr der kleinen Anpassungen: Es ist ein Jahr, in dem Digitalisierung die Buchhaltung erreicht, Rentenfragen neu gewichtet werden und Ehrenamtliches stärker belohnt werden soll. Das ist keine trockene Steuerlektüre — es sind handfeste Chancen für Ihre Liquidität, für Ihre private Planung und für die Zukunft Ihres Vereins oder Unternehmens.
Lesen Sie weiter, wenn Sie 2026 nicht überrascht werden, sondern gestalten wollen.
Auf einen Blick: Die zentralen Neuerungen
- Höherer Grundfreibetrag: 12.348 Euro (für Zusammenveranlagte 24.696 Euro).
- Pendlerpauschale: Geplante Erhöhung auf 38 Cent bereits ab dem 1. Kilometer.
- E-Rechnungspflicht: Strukturierte elektronische Formate im B2B (z. B. XRechnung, ZUGFeRD).
- Aktivrente: Geplanter Steuerfreibetrag von 2.000 Euro für arbeitende Rentner.
- Sozialversicherung: Anstieg der Beitragsbemessungsgrenzen.
- Ehrenamt: Geplante Anhebungen bei Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen.
Warum das für Sie relevant ist — kurz erklärt
Viele Änderungen sind technisch oder juristisch — die Folge für Sie ist praktisch: weniger Buchungsaufwand, neue steuerliche Spielräume, aber auch Pflichten bei der Dokumentation. Wer sich vorbereiten kann, reduziert Risiken und nutzt Fördereffekte (z. B. degressive Abschreibung) gezielt zur Liquiditätsverbesserung.
Was sich konkret ändert
Hier schauen wir Abschnitt für Abschnitt, was Sie prüfen und ggf. sofort anstoßen sollten.
Einkommensteuer
Entlastung: Höherer Grundfreibetrag und verschobene Tarifeckwerte bedeuten spürbare Entlastung für viele Haushalte.
Familien profitieren: Erhöhter Kinderfreibetrag und höheres Kindergeld stärken die Haushaltskasse.
Praxis-Tipp: Prüfen Sie Ihre Lohnsteuerklassen und mögliche jährliche Vorauszahlungen gemeinsam mit dem Steuerberater — kleine Anpassungen können die Liquidität verbessern.
Unternehmen & Selbstständige
E-Rechnungspflicht ab 01.01.2026: PDFs ohne strukturierte Metadaten reichen künftig für B2B nicht mehr. Prüfen Sie Schnittstellen, Archivierung (GoBD) und Workflows.
Investitionsbooster: Degressive Abschreibung von bis zu 30 % (für bestimmte Zeiträume) bedeutet: größere Anschaffungen können steuerlich schneller abgeschrieben und damit die Steuerlast vorübergehend reduziert werden.
Personal: Mindestlohn 13,90 € hat direkte Auswirkungen auf Lohnkosten und Minijob-Grenzen — Arbeitszeiten und Verträge anpassen.
Altersvorsorge & Rente
Steuerpflicht der Rente steigt für Neurentner (2026): der steuerfreie Anteil sinkt, ein größerer Anteil der Rente wird steuerpflichtig.
Aktivrente (geplant): Ein jährlicher Steuerfreibetrag von 2.000 € für arbeitende Rentner soll Anreize zum Weiterarbeiten schaffen.
Tipp: Überprüfen Sie die private Vorsorge (Riester, Rürup etc.) vor dem Ruhestand — kleine Umstellungen können Steuervorteile sichern.
Immobilien
Degressive Gebäude-AfA und verlängerte Sonderabschreibungen: Wer Neubau oder bestimmte Investitionen tätigt, kann weiterhin von Abschreibungsmodellen profitieren.
Praxis: Für Investoren lohnt sich ein zeitlicher Abgleich von Baubeginn/Kaufvertrag und Fördertöpfen — das kann Tausende Euro Unterschied machen.
Vereine & Ehrenamt
Bessere Bedingungen: Geplante Erhöhungen bei Übungsleiter- (3.300 €) und Ehrenamtspauschale (960 €) sowie höhere Freigrenzen für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (50.000 €) entlasten Ehrenamtliche.
Satzungen prüfen: Prüfen Sie Vereinszwecke (z. B. E‑Sport), um mögliche steuerliche Vorteile zu nutzen.
Tipp: Dokumentation und Nachweisführung werden wichtiger — strukturieren Sie Spenden-/Aufwandslisten digital.
Konkrete Beispiele — so wirken die Änderungen im Alltag
Pendlerbeispiel (Illustration): Wird die Pauschale von Kilometer 1 an mit 38 Cent gültig, kann bei 20 km einfache Strecke und 5 Tagen/Woche über ein Jahr eine spürbare Summe an Werbungskosten geltend gemacht werden. (Rechnen Sie mit Ihrem Steuerberater nach: konkrete Zahlen hängen von individuellen Faktoren ab.)
Gastronomie: Soll die Umsatzsteuer für Speisen wieder auf 7 % sinken, verbessert das die Margen — aber Preisgestaltung und Einkaufskonditionen entscheiden über den Gewinn.
Verein: Erhöhte Übungsleiterpauschale bedeutet: Mehr Aufwandsentschädigung bleibt steuerfrei — direkte Motivation für Ehrenamtliche.
Typische Fehler, die Sie vermeiden sollten
E-Rechnung ignorieren: Nicht betroffen sein wollen ist kein Schutz — Empfang und ordnungsgemäße Archivierung sind Pflicht.
Minijob-Falle: Höherer Mindestlohn kann bei gleichem Monatsverdienst in Sozialversicherungspflicht führen — Stundenmodell und Verträge prüfen.
Blindes Vertrauen: Viele Punkte sind Entwürfe. Finaltexte können sich ändern — handeln Sie mit Augenmaß und Beratung.
Chancen nutzen — konkret und pragmatisch
Investitionsfenster nutzen: Wenn Anschaffungen ohnehin anstehen, kann die degressive AfA Liquidität freisetzen.
Digitale Modernisierung: E‑Rechnungen sind zwar Pflicht — gleichzeitig können automatisierte Prozesse Personal entlasten und Fehler reduzieren.
Ehrenamt stärken: Vereinsarbeit attraktiver machen durch bessere steuerliche Rahmenbedingungen und klarere Dokumentation.
Checkliste: Was Sie jetzt (noch 2025) tun sollten
- Software-Check: Sind Ihre Buchhaltungssysteme XRechnung/ZUGFeRD-fähig? → Testlauf starten.
- Personal: Verträge an Mindestlohn anpassen, Minijob-Stundenprofile prüfen.
- Investitionen timen: Prüfen, ob geplante Anschaffungen in den Förderzeitraum fallen.
- Vereine: Satzungen und Übungsleiterverträge prüfen, Nachweisprozesse digitalisieren.
- Steuerberatung: Termin für Jahresendplanung mit Steuerberater vereinbaren — Änderungen sind teilweise noch Entwürfe.
- Dokumentation: Archiv- und GoBD-Konformität sicherstellen.
FAQ in Kürze
Sind alle Änderungen sicher? Viele Maßnahmen stammen aus Entwürfen; die finale Rechtslage kann abweichen.
Muss ich sofort handeln? Prüfen Sie dringende Punkte (E‑Rechnung, Mindestlohn, Investitionen). Für manche Anpassungen bleibt Zeit, aber Planung ist Vorteil.
Ersetzt dieser Text Steuerberatung? Nein — eine individuelle Beratung ist unerlässlich.
Fazit — Ihr Fahrplan für 2026
2026 wird ein Jahr der Modernisierung: Wer jetzt digital vorbereitet, Investitionen strategisch plant und bei Lohn- bzw. Vereinsregelungen nachjustiert, sichert sich Vorteile. Nutzen Sie die Übergangszeit, um Prozesse zu automatisieren, steuerliche Spielräume zu prüfen und Arbeitnehmer sowie Ehrenamtliche aktiv zu unterstützen.
Bleiben Sie wachsam: Finalisierungen der Gesetze können Details verändern — stimmen Sie Ihre Schritte mit einer fachkundigen Steuerberatung ab. 📌